Börsenordnung für die Internationale Vogelspinnenbörse

Das Wohl des Tieres muss an erster Stelle stehen.

Daher unsere Bitte an Sie, sowohl als Aussteller als auch als Besucher: Behandeln Sie die Tiere als Ihren besten Freund und befolgen sie die Börsenordnung nicht als lästige Vorgabe der zuständigen Behörden, sondern als Regeln, die zum Schutz und Wohl der Tiere gemacht worden sind.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen schönen Tag auf unserer Börse.

  1. Es dürfen nur wirbellose Tiere, Futtertiere und Zubehör angeboten werden! Auch weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass keine Skorpione, keine Scolopender und keine Spinnen der Gattungen Latrodectus, Loxosceles, Phoneutria und Sicarius zugelassen sind. Das Anbieten oder auch nur die Übergabe der genannten Tiere ist nicht erlaubt.
  1. Aus Gründen des Tier-und Artenschutzes dürfen ausschließlich Nachzuchten und legal importierte Tiere angeboten werden.
  1. Es dürfen keine Tiere an Minderjährige ohne Begleitung der Eltern abgegeben werden.
  1. In den Räumlichkeiten der Börse gilt Rauch- und Alkoholverbot.
  1. Verwendete Terrarien oder Behältnisse müssen der Größe der Tiere angepasst sein und über genügend Belüftungsmöglichkeiten verfügen.
  1. Die Behältnisse dürfen nicht gestapelt werden. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich.
  1. Ferner sind die Behältnisse gegen anrempeln und herunterfallen durch eine ca. 10 cm hohe Kante, angebracht vorn am Tisch, zu sichern. Diese Fallsicherung wird nicht vom Veranstalter gestellt!
  1. Die Behältnisse müssen ausbruchsicher gestaltet sein.
  1. Die Behältnisse sind mit geeignetem Bodengrund auszustatten.
  1. An jedem Stand hat eine verantwortliche Person anwesend zu sein. Die angebotenen Tiere dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben.
  1. Die Behältnisse sind in Tischhöhe und erschütterungsfrei aufzustellen.
  1. Name und Adresse der Aussteller sind am Tisch anzubringen.
  1. Die Behältnisse sind mit dem wissenschaftlichen Namen und Geschlecht (soweit bekannt) zu kennzeichnen.
  1. Die artenschutzrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten.
  1. Die Behältnisse dürfen nicht zur Geschlechtsbestimmung der Tiere angehoben werden. Klopfen und Schütteln der Behälter ist untersagt. Das Anheben der Behälter ist auf ein Mindestmaß zu beschränken. Dabei ist darauf zu achten, dass die Behälter waagrecht gehalten werden, damit die Tiere nicht irritiert werden.
  1. Bei Verstoß gegen die Börsenordnung oder tierschutzrechtlichen Bestimmungen kann der Veranstalter den Anbieter vom weiteren Verlauf der Tierbörse ausschließen.
  1. Es dürfen nur Anbieter zugelassen werden, die sich zur Beachtung der Börsenordnung verpflichtet haben.
  1. Hunde oder andere Wirbeltiere sind auf dem Börsengelände untersagt.
  1. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.

Aufbau für Händler: ab 07.00 Uhr

Zutritt für Publikum: ab 10.00 Uhr

Verpflichtungserklärung:

Hiermit verpflichte ich mich, die Börsenordnung gelesen zu haben und anzuerkennen. Des Weiteren bin ich darüber informiert, dass ich bei Zuwiderhandlung sofort von der Börse ausgeschlossen werden kann!

Im Falle des Ausschlusses werden keine Gebühren rückerstattet!